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Foto: FIT

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Gasthörer

Die Fachhochschule für Interkulturelle Theologie Hermannsburg (FIT) bietet Interessierten an, als Gast Lehrveranstaltungen unserer Fachhochschule zu besuchen.

Zielgruppe

Gasthörerin und Gasthörer kann jeder Erwachsene – auch ohne Hochschulzugangsberechtigung – werden.

Unser Weiterbildungsangebot richtet sich explizit an im Pfarrdienst oder hauptamtlich bzw. nebenamtlich im kirchlichen Dienst Tätige sowie an ehrenamtlich Tätige, die sich beratend oder projektleitend z.B. in der Flüchtlingsarbeit oder in der sozial-diakonischen Arbeit engagieren. Attraktiv ist das Weiterbildungsangebot darüber hinaus für alle, die an ökumenischen und interreligiösen Themen oder an der Begegnung mit Menschen unterschiedlicher Kulturen, Religionen und Traditionen interessiert sind.

Studieninhalt

Die an der FIT vermittelten Studieninhalte sind hochaktuell:

Migration, Globalisierung und Flucht führen weltweit, auch in Deutschland, zu einer intensivierten Begegnung verschiedener Kulturen. Damit diese Begegnungen auf diversen Feldern wie Gemeindearbeit, Diakonie, Flüchtlingshilfe und Ökumene gelingen, sind Kenntnisse über Formen und Vielfalt des weltweiten Christentums und anderer religiöser Traditionen, aber auch die Fähigkeit, mit anderen Kulturen in Dialog zu treten, hilfreich. Diese Kenntnisse und Fähigkeiten werden an der FIT vermittelt.

Als Gasthörerin bzw. Gasthörer der FIT können Sie sich gemeinsam mit unseren internationalen Studierenden aus zurzeit rund 40 Nationen auf den Gebieten Interkulturelle Theologie, Diakonie und ökumenische Zusammenarbeit im globalen Kontext weiterbilden und Ihre interkulturelle Gesprächsfähigkeit stärken

Folgende Module werden Gasthörerinnen und Gasthörern zur Vertiefung von Fachwissen oder zur Erweiterung persönlicher Kompetenzen besonders empfohlen:

• Basismodul Theologie
• Theologische Ethik und Anthropologie
• Interreligiöser Dialog
• Projektmanagment
• Grundlagen und Praxis interkultureller psycho-sozialer Beratung

Ansprechpartner

Weitere Fragen zu den Modulen und zum Gasthörerstudium beantworten Ihnen gern die Studiengangskoordinator/Innen. Dies sind zurzeit

•  Professorin Drea Fröchtling für den B.A. Studiengang „Interkulturelle Theologie und Diakonie global“; itdg@fh-hermannsburg.de

•  Professor Andreas Kunz-Lübcke für den B.A. Studiengang „Interkulturelle Theologie, Migration und globale Zusammenarbeit“; itmgz@fh-hermannsburg.de

Gebühren

Das Gasthörerstudium ist kostenpflichtig. Es fallen folgende Gebühren an:
•  bei Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen des Semesters
    100 % der Studiengebühren, also 500,00 EUR pro Semester
•  bei Teilnahme an 9 – 16  Semesterwochenstunden
    50 % der Studiengebühren, also 250,00 EUR pro Semester
•  bei Teilnahme an bis zu 8  Semesterwochenstunden
    25 % der Studiengebühren, also 125,00 EUR pro Semester

Bitte überweisen Sie die Gasthörergebühr auf folgendes Konto:

Empfänger:                FIT Hermannsburg
IBAN:                         DE08 5206 0410 0106 4305 89
BIC:                           GENODEF1EK1
Verwendungszweck: Gasthörer WS / SS 20…, Name, Vorname.
 

Anmeldeverfahren

Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Zulassung sowie der Nachweis über die eingezahlte Gasthörergebühr (entweder durch Bankbestätigung „Betrag wurde überwiesen“ oder durch Kontoauszug) sind innerhalb der Rückmeldefristen (Wintersemester: 31.07. / Sommersemester: 31.01.) beim Studierendensekretariat der FIT unter folgender Anschrift einzureichen:

Fachhochschule für Interkulturelle Theologie Hermannsburg
Studierendensekretariat
Missionsstraße 3 – 5
29320 Südheide

Nach positiver Entscheidung über die Aufnahme als Gasthörerin/Gasthörer und Eingang der Gasthörergebühr erhalten Sie den Gasthörerschein für das betreffende Semester. Dieser berechtigt Sie zur Teilnahme an den darin aufgeführten Lehrveranstaltungen.
 

Status der Gasthörerin/des Gasthörers

Die Gasthörerschaft begründet kein Mitgliedsverhältnis zur Fachhochschule für Interkulturelle Theologie Hermannsburg. Gasthörerinnen und Gasthörer werden keine Studierenden im Sinne des NHG.

Gasthörer und Gasthörerinnen können nicht zu Zwischen- und Abschlussprüfungen der FIT zugelassen werden. Sie können aber unter den Bedingungen, nach denen dies in der jeweiligen Lehrveranstaltung üblich ist, Leistungsnachweise erbringen. Die Leistungen werden mit dem Hinweis bescheinigt, dass diese als Gasthörerin bzw. Gasthörer erbracht worden sind. Die Anerkennung der bescheinigten Leistungen für ein eventuelles anschließendes Studium an der FIT ist möglich.

Die Erbringung von Leistungsnachweisen ist gesondert zu beantragen.


Hinweis:
Diese Informationen zum Gasthörerstudium stehen Ihnen in der Infobox rechts auch als Download zur Verfügung.