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Graduates

Informationen für internationale studierende und Bewerber/Innen

Die FIT heißt Studierende aus aller Welt herzlich willkommen.

Studierende bzw. Bewerber/Innen aus Nicht-EU Staaten benötigen für ein Studium an der FIT ein Visum (es gibt einige wenige Ausnahmen wie z.B. Schweiz, Australien, Kanada, Neuseeland und USA).

Internationale Studierende und Studienbewerber/innen werden gebeten, bei der Beantragung des Visums folgendes zu beachten:

• Ein Visum für Deutschland wird immer nur für einen bestimmten Zweck ausgestellt.

• Studierende beantragen entweder ein Studierendenvisum oder ein Studienbewerbervisum. Der Antrag auf Erteilung des Visums ist bei den  deutschen Vertretungen (Botschaft/ Konsulat) im Heimatland der/des  Studierenden/Studienbewerber/Innen zu stellen.

Für das Visum benötigen Sie in jedem Fall
- einen gültigen Reisepass,
- einen Zulassungsbescheid bzw. eine Bewerbungsbestätigung der deutschen Universität oder Fachhochschule
- sowie - ganz wichtig - einen Nachweis, dass Sie Ihr Studium finanzieren können.

Bitte reisen Sie zu Studienzwecken nicht mit einem Touristenvisum ein. Ein Touristenvisum kann in Deutschland nicht in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden!

Bitte beachten Sie:
  Ein Sprachkursvisum ist kein Visum zu Studienzwecken; es kann später auch nicht in ein Visum zu Studienzwecken umgewandelt werden.

• Ein Studienbewerbervisum gilt nur für drei Monate. Dieses Visum erhält ein/e Bewerber/in, der/die noch nicht an einer Hochschule zugelassen ist, aber eine Bestätigung vorlegen kann, dass er/sie sich an einer deutschen Hochschule beworben hat. Wenn die Zulassung zum Studium und die Einschreibung an der Hochschule erfolgt sind, muss das Studienbewerbervisum im Ausländeramt am Hochschulstand- ort in ein Visum zu Studienzwecken umgewandelt werden.

• Ein Visum zu Studienzwecken gilt für ein Jahr. Dieses Visum bekommt nur, wer eine Zulassung bzw. Einschreibung zum Studium sowie eine ausreichende finanzielle Absicherung nachweisen kann. Ohne Einschreibung können Sie keine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bekommen.

Häufig dauert es mehrere Monate, bis ein Visum ausgestellt wird. Es wird dringend empfohlen, das Visum rechtzeitig, also mehrere Monate vor Beginn des Studiums, zu beantragen!

Sie finden diese Informationen auch in englischer Sprache unter folgendem link:

/fh_hermannsburg_englisch/Academics/Information-for-international-students